FAQ

Warum haben Sie ihre Prüfung zur staatlich geprüften Übersetzerin in Hessen abgelegt? Ist es da einfacher?
Nein, keinesfalls! Es gibt in NRW keine Prüfstelle für „Staatlich geprüfte Übersetzer”, sondern nur für „geprüfte Übersetzer”. Die Prüfung zum „geprüften Übersetzer” wird an der IHK abgelegt und konzentriert sich auf die Wirtschaftssprache; die staatliche Prüfung ist wesentlich umfangreicher und beinhaltet mindestens zwei Fachgebiete: Für alle verbindlich die Rechtssprache und ein Fachgebiet nach Wahl, in meinem Fall Geisteswissenschaft.

Wo ist überhaupt der Unterschied zwischen einem Übersetzer und einem staatlich geprüften Übersetzer?
Die Berufsbezeichnung „Übersetzer” ist nicht geschützt, das bedeutet, dass sich zunächst einmal jeder so nennen darf, der meint, eine Fremdsprache zu beherrschen. Das führt natürlich zu erheblichen Qualitätsunterschieden. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „ermächtigter Übersetzer” sowie durch staatliche Prüfungen oder Hochschulabschlüsse erworbene Titel wie „staatlich geprüfter Übersetzer”, „akademisch geprüfter Übersetzer”, „Diplom-Übersetzer”, „B. A. Übersetzen”, „Master Übersetzungswissenschaft” usw. Diese Übersetzer haben durch eine bestandene Prüfung ein Mindestmaß an Sprachkompetenz nachgewiesen.

Wie erkenne ich einen qualifizierten Übersetzer?
Ein qualifizierter Übersetzer erhielt eine einschlägige Ausbildung bzw. hat eine langjährige Berufserfahrung, kann sich schriftlich überzeugend ausdrücken, hat entsprechende technische Ausstattung, bildet sich kontinuierlich weiter, kann längere Auslandsaufenthalte nachweisen, ist flexibel, stellt Fragen und kennt sich in seinem Fachgebieten besonders gut aus.

Warum haben Sie keine DIN-Zertifizierung?
Die die DIN-Zertifizierung nach DIN EN 15038 ist unter Übersetzern umstritten; einige der Verpflichtungen der Norm tragen nicht unbedingt zur Qualitätssicherung bei, sondern fördern im Gegenteil das „Verschlimmbessern”. Gerade für selbstständige Übersetzer ist sie daher eine Investition, die reiflich überlegt sein will. Ich habe mich dagegen entschieden und hoffe, dass meine eigenen AGB sowie meine Qualifikationen ausreichen, um Ihr Vertrauen zu gewinnen.

Was bedeutet das BDÜ-Logo?
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) ist mit über 7 000 Mitgliedern der größte deutsche Berufsverband der Branche. Er repräsentiert damit 75 Prozent aller organisierten Übersetzer und Dolmetscher in Deutschland und ist Ansprechpartner für Handel, Industrie, Politik und Ausbildungswesen. Erfahrene Mitglieder des Verbandes treten beispielsweise als Gutachter für Übersetzungen oder als Berater bei der Entwicklung neuer Fachausbildungen auf. Eine BDÜ-Mitgliedschaft steht für Qualität, denn alle Mitglieder müssen vor Aufnahme in den Verband ihre fachliche Qualifikation nachweisen.

Warum kostet eine Beglaubigung extra Geld? Es müssen doch nur ein Stempel und eine Unterschrift auf das Dokument.
Der Akt der Beglaubigung ist in der Tat wenig aufwendig; ermächtigte Übersetzer, die diese Leistung erbringen dürfen, zahlen jedoch für ihre Eintragung bei Gericht. Die Kosten übertragen sich dann auf den Endkunden.

Wie lange benötigen Sie für meine Übersetzung?
Die Lieferfrist für Ihre Übersetzung hängt vom Umfang Ihres Projektes ab. Senden Sie mir bitte Ihre Texte zu und geben Sie dabei Ihren Wunschtermin an. Ich werde mir das Material anschauen und Ihnen mitteilen, wie realistisch er nach meinen Erfahrungswerten ist bzw. bis wann Sie mit Ihrer Übersetzung auf jeden Fall rechnen können.
Bei beglaubigten Übersetzungen müssen Sie mit längeren Lieferfristen rechnen, da ich sie per Post versenden muss. Um den Übersetzungsprozess zu beschleunigen können Sie mir Ihre Urkunde vorab eingescannt per E-Mail senden.

In welchem Dateiformat soll ich Ihnen meine Texte senden?
Für die Übersetzung eignen sich am besten Texte, die in einem direkt bearbeitbaren Format vorliegen, also kein Papier, Bilddatei. Wenn Sie mir Ihr Material in MS-Word-Format oder als PDF zur Verfügung stellen, kann ich direkt mit der Bearbeitung beginnen. Bereits für die Angebotserstellung ist die Zusendung von Texten in einem editierbaren Dateiformat für die Ermittlung des Textumfanges anhand der Normzeilen von Bedeutung. Sofern Sie lediglich eine gedruckte Form haben, wie es zum Beispiel bei Urkunden aller Art der Fall ist, fertige ich selbstverständlich Ihre Übersetzung auch anhand der Papiervorlage an.

Benötigen Sie für die beglaubigte Übersetzung Originale?
Nicht unbedingt. Allerdings ist es empfehlenswert, mir für die Übersetzung das Originaldokument vorzulegen, da hier die Stempel- und Siegelabdrücke, Unterschriften, Stempelmarken, handschriftliche Ergänzungen usw., die mitübersetzt werden müssen, besser lesbar sind. Wenn Sie mir Ihre Urkunde eingescannt per E-Mail senden wollen, bitte ich Sie um eine wirklich gut lesbare Vorlage. Vergessen Sie dann bitte nicht, alle Seiten einzuscannen.

Beglaubigen Sie bereits übersetzte Texte?
Nein. Da der beeidigte Übersetzer für die beglaubigte Übersetzung haftet, ist das Risiko zu hoch. Die Übersetzung muss Wort für Wort kontrolliert werden, was mit einem sehr hohen Zeitaufwand verbunden ist. In den meisten Fällen ist eine Neuübersetzung viel effektiver, vor allem dann, wenn es sich bei der ursprünglichen Übersetzung um eine mangelhafte Arbeit handelt, die von einem nicht qualifizierten Nichtmuttersprachler angefertigt wurde.

Meine Texte enthalten vertrauliche Informationen. Kann ich mich auf Ihre Diskretion verlassen?
Ja, auf jeden Fall. Der Schutz Ihrer Daten ist mir ein wichtiges Anliegen. Gerne unterzeichne ich eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Über sämtliche uns anvertraute Informationen bewahre ich strenges Stillschweigen. Mehr Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Impressum. Die Geheimhaltungspflicht ist fester Bestandteil meiner AGB.

Warum sind Übersetzungen so teuer?
Zum Übersetzen reicht die Kenntnis einer Fremdsprache alleine nicht aus. Vielmehr ist die Beherrschung der Übersetzungstechniken, der Funktion der Sprache in verschiedenen Kontexten, hohes Ausdrucksvermögen in zwei Sprachen, fundierte Fachkenntnisse im übersetzten Fachgebiet sowie kulturelles Bewusstsein in der Ausgangs- und Zielsprache nötig. Diese Kenntnisse muss dann der Übersetzer mit der Arbeit am Computer und wiederholten Weiterbildungen in seinem Fachgebiet kombinieren können. Der Preis für die Übersetzung spiegelt die Professionalität und die Zeit, welche für die Anfertigung der Übersetzung in möglichst höchster Qualität benötigt wird.

Welche Zahlungsarten bieten Sie an?
Nach der Lieferung der Übersetzung erhalten Sie eine Rechnung und überweisen den Rechnungsbetrag auf das dort angegebene Konto. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Bei Direktabholung können Sie den Betrag auch Bar gegen Quittung begleichen. Auf Anfrage können Sie auch per PayPal bezahlen.

Kann eine Übersetzung reklamiert werden?
Selbstverständlich. Die Zufriedenheit meiner Kunden ist mir ein wichtiges Anliegen. Haben Sie Zweifel oder Fragen, wenden Sie sich einfach an mich – ich komme Ihnen gerne entgegen. Weitere Informationen finden Sie auch in meinen AGB.

Wie kann ich Sie erreichen?
Am besten telefonisch unter den Rufnummern 02732-765 89 85 und 0162-211 51 69 oder über die E-Mail-Adresse kontakt(at)biancagiesler.de. Nutzen Sie auch das Formular auf der Kontaktseite. Selbstverständlich ist auch eine Kontaktaufnahme per Post (Bianca Giesler, Kuhlstraße 6, 57223 Kreuztal) möglich. Bei einem persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.